Ohne Anzahlung in den Urlaub Hamburg. Anzahlungen bei Reisebuchungen sind grundsätzlich unzulässig - es sei denn, Reiseveranstalter oder Reisebüro händigen dem Kunden zugleich einen so genannten "Sicherschein" aus.
Darauf macht Prof. Dr. Ronald Schmid, Anwalt und Reiserechtler aus Frankfurt, in einem Beitrag für das Reisemagazin GEO SAISON aufmerksam. In dem besprochenen Fall war eine Kundin in einem Reisebüro aufgefordert worden, 500 Euro Anzahlung für eine Chinareise zu leisten. Als sie sich weigerte, wurden ihr die Reiseunterlagen verweigert - unzulässigerweise, so Schmid. "Vorkasse" sei nur erlaubt, wenn zugleich ein "Sicherschein" ausgehändigt wird, der die Rückzahlung des Geldes sicherstellt für den Fall, dass der Reiseveranstalter pleite macht.
Die aktuelle Ausgabe von GEO SAISON erscheint am 2. März umfasst 142 Seiten und kostet 4,80 Euro.
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